Roman Boos
Boos, Roman

Jurist, Schriftsteller.

*09.01.1889 Zürich (Schweiz)
.10.12.1952 Arlesheim (Schweiz)









Das Leben und Wirken von Roman Boos kann man - ohne literarische Übertreibung - als Drama bezeichnen, ein inneres und äußeres. Sein oft kämpferischer Einsatz für die Anthroposophie und Rudolf Steiner, getragen von universeller Bildung, befeuert durch eine hervorragende Rednergabe und verbunden mit einer unermüdlichen publizistischen Tätigkeit, war voller dramatischer Höhen und tragischer Schicksalsschläge.

Boos wurde als Sohn eines zugewanderten Deutschen und einer Schweizerin in Zürich geboren, wo er die Schulen besuchte und einen Teil seines Studiums in Jurisprudenz und Sozialwissenschaften absolvierte. Der Vater war Gewerbesekretär, die Mutter arbeitete pädagogisch. Die Eltern waren bereits mit der Anthroposophie verbunden. Die Schweiz mit ihrer vielfältigen Landschaft und Geschichte wurde Boos’ Heimat - nicht im chauvinistischen Sinne, sondern als gesicherter Standort, von dem aus er auf die umliegenden Völker und Kulturen blickte und deren Werte schätzen lernte.

Während eines mehrjährigen Studienaufenthaltes in Berlin lernte er den bekannten Rechtsgelehrten Otto von Gierke (1841-1921) kennen, der sich mit den besonderen Aspekten des ursprünglichen germanischen Rechts im Gegensatz zum römischen Corpus Iuris beschäftigt hatte. Für Boos war diese Begegnung bestimmend für sein eigenes Wirken. Er gelangte zu der Überzeugung, dass dieses germanische Rechtswesen dem deutschsprachigen Kulturraum am deutlichsten entspreche. Auch in der Schweiz lebte dieses Element. Durch das Blut habe das Deutschtum eine bestimmte Gestalt erhalten, durch den Geist solle es seiner wahren Bestimmung erst noch zugeführt werden. Solche Gedanken lebten bei Boos. Schmerzlich musste er später erleben, wie diese Entwicklungsperspektive durch Hitlers Blut-und-Boden-Theorie in ihr Gegenteil pervertiert wurde und zur Katastrophe des Weltkriegs und des Genozids führte. In seiner 1916 erschienenen Dissertation „Der Gesamtarbeitsvertrag nach schweizerischem Recht‟ verband er juristische mit geistesgeschichtlichen Aspekten. Die Publikation dieser Arbeit umfasste - für damalige Verhältnisse erstaunlich umfangreich - nicht weniger als 324 Seiten. Schon rein methodisch ist die Arbeit interessant. Im Vorwort schrieb Boos die für ihn charakteristischen Sätze: „Die vorliegende Arbeit über das viel umstrittene Problem des Gesamtarbeitsvertrages ist gewachsen, nicht konstruiert. Sie stellt sich dar als Beschreibung eines inneren Erlebnisses des Verfassers, des Schauens eines geistigen Wachstumsprozesses, also eines Kampfes zwischen Form und Stoff.‟ Diese Anschauungsart hängt damit zusammen, dass Boos sich nachhaltig für Kunstgeschichte interessierte und Vorlesungen über romanisch-germanische Stilgegensätze bei Heinrich Wölfflin hörte. Boos fand für seine Arbeit breite Anerkennung - durch von Gierke, durch seinen Lehrer und Schöpfer des schweizerischen Zivilgesetzbuches Eugen Huber und vor allem durch Rudolf Steiner, dessen Persönlichkeit und Wirksamkeit für Boos lebensentscheidend wurde. 1917 heiratete er die Malerin Hilde Hamburger ( Hilde Boos-Hamburger) in Zürich, das Ehepaar hatte zwei Kinder.

Als Rudolf Steiner seit 1917 die Idee der sozialen Dreigliederung entwickelte, eröffnete sich für Boos ein neues konkretes Arbeitsfeld, das ganz seiner Gesinnung und seinen Intentionen entsprach. Steiner war mit seinem Aufruf „An das deutsche Volk und die Kulturwelt‟ an die Öffentlichkeit getreten. Boos’ Initiative führte dazu, dass Rudolf Steiner auch in öffentlichen Vor-trägen in der Schweiz über das Thema Dreigliederung sprach, zuerst in Zürich in dem Zyklus „Die soziale Frage‟ (GA 328). Daraus entstand bald das Buch „Die Kernpunkte der sozialen Frage‟ (GA 23). Im ersten Halbjahr 1919 konstituierte sich der „Bund für Dreigliederung des sozialen Organismus‟, zuerst in Stuttgart, dann, nicht zuletzt durch die Initiative von Boos, in der Schweiz. Er wurde Sekretär dieses Bundes und leistete neben Rudolf Steiner die Hauptarbeit in der Verbreitung der Dreigliederungsidee. Bald kam ein zusätzliches Arbeitsfeld hinzu: die Futurum AG, der schon bald scheiternde Versuch einer Assoziation verschiedener Wirtschaftsbetriebe, deren Gewinne dem Geistesleben zufließen sollten. Boos gehörte zu den Gründern dieser Unternehmung. Er wirkte als Delegierter des Verwaltungsrates und siedelte nach Dornach über. Auch in der „Verwaltungsgesellschaft der Goetheanum AG‟ war er tätig und erledigte persönliche Sekretariatsarbeiten für Rudolf Steiner.

Die vielseitige, eigenständige und engagierte Tätigkeit überforderte ihn. Im Mai 1921 erfolgte ein Zusammenbruch, der eine psychiatrische Behandlung und einen mehrjährigen Erholungsaufenthalt nötig machte. Erst nach dem Tode Rudolf Steiners 1925 konnte Boos seine Tätigkeit wieder aufnehmen, freilich in einer gänzlich veränderten Lage: Man konnte die Dreigliederung nicht mehr in der bisherigen Art vertreten und innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft begannen Auseinandersetzungen, in die Boos bis in die 40er-Jahre hinein leidenschaftlich eingriff, womit er die Fronten häufig verschärfte und wodurch ihm eine seiner Wesensart entsprechende scharfe Gegnerschaft erwuchs.

Anfang der 30er-Jahre verfolgte er aufmerksam die politischen Entwicklungen in Deutschland und versuchte - ohne Erfolgsillusionen - noch einzelne Menschen mit Gedanken über die Wirklichkeit und Würde des Menschen erreichen zu können, „Gedanken die es in sich haben, den Misserfolg geistig zu überdauern‟. 1933 schrieb er sein Buch „Neugeburt des deutschen Rechtes‟, mit welchem er seine juristisch-geistesgeschichtliche Arbeit fortsetzte und das in sich lebendige, durch das Corpus Iuris des oströmischen Kaisers Justinian zurückgedrängte, aber menschengemäßere germanische Rechtsempfinden hervorhob. Noch im Jahre 1934 wagte Boos in Deutschland Vorträge zu diesem Thema zu halten, freilich in Anwesenheit von Agenten des NS-Sicherheitsdienstes. „Was die Machthaber tun werden, geht mich nichts an‟, schrieb er diesbezüglich an Curt Englert. Dieses Verhalten wurde später als Sympathie oder zumindest als Kompromissbereitschaft gegenüber dem Hitler-Regime ausgelegt. Solche Auffassungen halten allerdings einer genauen Prüfung der Tatsachen nicht stand. Die Grundgesinnung in seinem Gesamtwerk und sein Engagement in der Zeit des Zweiten Weltkriegs sprechen eine andere Sprache: Als die Schweiz von den faschistischen Mächten bedroht und zeitweise umzingelt war, wurde Boos von der schweizerischen Armeeleitung zu Vorträgen vor Soldaten herangezogen, um deren Wehrwillen gegen die Faschisten im Sinne der „geistigen Landesverteidigung‟ zu stärken. Seine dezidiert antifaschistische Haltung kam zuletzt im Februar 1945 zum Ausdruck, als er vor dem Schriftstellerverein in Zürich den Vortrag „Reichsgeist und Schweizergeist‟ hielt, in welchem er das „Dritte Reich‟ mit dem Tierreich verglich, das von einem „vierten Reich‟, dem wahrhaften Menschenreich, überwunden werden müsse.

Hatte Boos bis Mitte der 40er-Jahre vorwiegend im Geistesleben und im staatlich-politischen Bereich gewirkt, lernte er nun auch das Wirtschaftsleben konkret kennen. Nachdem er sich Ende der 30er-Jahre von einer zweiten gesundheitlichen Krise erholt hatte, wurde er kaufmännischer Leiter eines Unternehmens für chirurgische Instrumente und heiratete 1942 in zweiter Ehe Edith Kutscher. Gleichzeitig war er im Rahmen der sozialwissenschaftlichen Arbeitsgruppe am Goetheanum aktiv und gab eine umfangreiche Fachkorrespondenz heraus. Im Jahre 1950 begründete er mit drei engen Freunden und Mitarbeitern die „Vereinigung für freies Unternehmertum‟.

Seine Vortragstätigkeit erstreckte sich nach Kriegsende neben der Schweiz auch auf Deutschland, wo er vor den verschiedensten kulturellen und wirtschaftlichen Gremien, zumeist in freier Rede, sprach und vielen Zuhörern neue Perspektiven vermittelte. In England hielt er Vorträge für deutsche Kriegsgefangene.

Eine wichtige Aktivität während seiner letzten Lebensjahre war die Durchführung der so genannten „Helvetischen Disputationen‟, die in der Öffentlichkeit stark beachtet wurden. Es waren Gespräche unter prominenten Vertretern der verschiedensten Lebensgebiete, womit er eine neue Form der Pflege des öffentlichen Diskurses antizipierte, die später - mit dem Beginn der Medienkultur - in Podiumsgesprächen, Foren und Symposien ein fester Bestandteil des öffentlichen Lebens werden sollte.

Bei aller Härte der jeweiligen kämpferischen Auseinandersetzung kam es Boos letztlich immer darauf an, in der Sache das Gemeinsame aufzufinden und die Menschen einander näher zu bringen. Dass sich in den Konsequenzen seines Wirkens häufig das Gegenteil zeigte, gehört zur Dramatik, ja zur Tragik seines Lebens.

Andreas Dollfus


Werke: siehe auch Anna-Maria Balastèr von Wartburg [Hrsg.]: Das
literarische Werk von Roman Boos, Basel 1973.
Der europäische Krieg und unser Schweizer Krieg, Zürich 1915; Der
Gesamtarbeitsvertrag nach Schweizerischem Recht, München 1916, ²1920;
Soziale Zukunft, Stuttgart 1921; Michael gegen Michel - Katharsis des
Deutschtums 1914-1925, Basel 1926; Die Dramatik des Lichts im Werk
Matthias Grünewalds, Basel 1928; Das auferstehende Goetheanum, Dornach
1928; Vom Wesen der Anthroposophie Rudolf Steiners, in memoriam Carl
Unger, Dornach 1929; Neugeburt des Deutschen Rechts, München 1934;
Die sozialen Lebensformen der Freiheit, Bern 1942; Reichsgeist und
Schweizergeist, Elgg 1945, Schaffhausen ²1992; mit Naef, K. und Spreche,
J. v.: Die Weltbedeutung der schweizerischen Neutralität, Zürich 1948;
Goethes Faust in der Dramatik des deutschen Schicksals, Basel 1953;
zahlreiche Beiträge in Zeitungen und Zeitschriften.
Literatur: Oechslin, C.: Abschied von einem Freiheitskämpfer, u. a., in: Ggw 1952/53, Nr. 12; Hagemann, E.: Bibliographie der Arbeiten der Schüler Dr. Steiners, o. O. 1970; Deimann 1987; Schöffler 1987; Lindenberg, Chronik 1988; Lüscher, A. u. a.: Rudolf Steiner und die Gründung der Weleda, in: BGA 1997, Nr. 118/119; Werner, U.: Anthroposophen in der Zeit des Nationalsozialismus, München 1999.




Abkürzungen: siehe www.kulturimpuls.org

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