Professor von Hippel, Ernst
Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer.
*28.09.1895, Straßburg (damals Deutschland)
✟26.09.1984, Perscheid (Deutschland)
Der bedeutende Rechtslehrer Ernst von Hippel verehrte Rudolf Steiner und schätzte sein Werk. Er stand der Anthroposophie und der Christengemeinschaft nahe, betrachtete aber die Entwicklung der anthroposophischen Bewegung kritisch.
Ernst von Hippel entstammte einer Königsberger Juristenfamilie. Der Vater war Professor in Straßburg, Rostock und Göttingen. Er besuchte zunächst eine Privatschule, dann das Königliche Gymnasium in Göttingen. Ernst von Hippel gehörte dem Wandervogel an, meldete sich 1914 bei Kriegsbeginn als Freiwilliger und wurde in Flandern eingesetzt. Ab 1918 studierte er in Göttingen und Freiburg, anfänglich Germanistik, dann Jura. Er wurde 1921 promoviert und habilitierte sich 1924 in Heidelberg. 1929 Ordinarius in Rostock, wurde er im selben Jahr als Ordinarius für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Kirchenrecht, Allgemeine Rechtslehre und Staatsphilosophie nach Königsberg berufen. 1940 folgte er einem Ruf an die Universität Köln, wo er bis zu seiner Emeritierung lehrte, und zog mit seiner Familie - er war verheiratet und hatte drei Töchter und einen Sohn - nach Bad Godesberg. Er war in der Nachkriegszeit Mitherausgeber der Sammlung der Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Hochschullehrer war er wegweisend für die vielfach orientierungslose Nachkriegsgeneration.
Der Anthroposophie begegnete Hippel nach dem Ersten Weltkrieg. Er wandte sich vom angestammten Protestantismus ab und verband sich mit der Christengemeinschaft. In seinem Hause in Königsberg waren oft Priester der Christengemeinschaft zu Gast, u. a. Friedrich Rittelmeyer, Emil Bock und Johannes Hemleben, es wurde dort häufig die Menschenweihehandlung zelebriert. Mitte der 30er-Jahre lernte er den damals in Tallinn lebenden Valentin Tomberg kennen, zu dem sich eine enge und dauerhafte Freundschaft bildete, die auch die Familien mit einschloss. Anfang der 40er-Jahre versuchte Hippel eine Verbindung zwischen Tomberg und Emil Bock herzustellen, doch kam keine fruchtbare Begegnung zustande, da es in der für Tomberg wie Bock wesentlichen Frage der Marien- und Sophienverehrung keine Verständigung gab. Hippel trennte sich einige Zeit danach von der Christengemeinschaft und trat nach dem Krieg in die römisch-katholische Kirche ein. 1944/45 beherbergte Hippel Tomberg und dessen Familie in seinem Haus in Bad Godesberg. Er ermöglichte ihm, ein früher abgebrochenes Jurastudium fortzusetzen und zu beenden. Hippel blieb Tomberg zeitlebens eng verbunden.
In den 30er-Jahren wies Hippel, der den Nationalsozialismus ablehnte, in mehreren Schriften auf Steiner und die Dreigliederung des sozialen Organismus hin, die er allerdings recht eigenwillig, etwa im Sinne eines an Plato orientierten Ständestaates, interpretierte. In seinem Buch „Mensch und Gemeinschaft (1935) verteidigte er „die Rechte eines freien Individuums innerhalb einer sozial gebundenen Gemeinschaft gegenüber dem Totalitätsanspruch des Staates und trat für die Freiheit des Geistes, die Autonomie der Wirtschaft und die Gleichberechtigung des Menschen ein (Nachruf der Universität Köln, 1984). Die zweite Auflage seiner Schrift gegen den Bolschewismus wurde 1938 verboten, weil die darin geschilderte Überwindung des Bolschewismus nicht im Sinne des Nationalsozialismus sei; sie konnte genauso gut als Kritik am Nationalsozialismus verstanden werden. Ernst von Hippel gehörte 1946 dem Entnazifizierungsunterausschuss der Kölner Universität an. 1965 wurde ihm das Große Bundesverdienstkreuz verliehen.
1972, ein Jahr vor Tombergs Tod, gab Hippel dessen eigentlich zur posthumen und anonymen Veröffentlichung vorgesehenen „Meditationen über die Großen Arcana des Tarot in der Übersetzung seiner Frau Gertrud heraus.
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