Wilhelm von Blume

Professor, Dr. jur. von Blume, Wilhelm

*09.05.1867, Berlin (Deutschland)

✟02.10.1927, Hornegg bei Gundelsheim (Deutschland)

-- Biographische Archiv-Notiz --

Sohn eines Generals. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Berlin, Göttingen.

Er promovierte 1892 zum Dr. jur. und habilitierte 1894 in Göttingen für römisches Zivilrecht. 1896 wurde er zum außerordentlichen Professor in Marburg ernannt.

Nach Zwischenstationen in Rostock, Königsberg und Halle übernahm er 1912 die ordentliche Professur für römisches und deutsches bürgerliches Recht an der Universität Tübingen. Seit 1917 war er Rektor dieser Universität.

Er war Staatskomissar für den württembergischen Verfassungsentwurf von 1919. Die Ausarbeitung wurde im September 1919 Verfassung.

1919 lernte er die Dreigliederungsidee kennen, war von den Gedankengängen tief beeindruckt, trat energisch in Rede und Schrift für die Dreigliederung ein und unterzeichnete den Aufruf Rudolf Steiners.

Am 21. März 1919 hielt er eine Ansprache zum Thema Dreigliederung in Stuttgart.

1919 war er Mitglied des Aktionskomitees mit Emil Molt und Carl Unger.

1922-24 war er Abgeordneter im Stuttgarter Landtag in der Deutschen Demokratischen Partei.

Literatur: Dem Gedächtnis der Professoren Richard von Garbe, Wilhelm von Blume, Theodor von Häring und Paul Kessler, Tübingen 1928; Kühn, H.: Zur Dreigliederungs-Bewegung, in: MaD 1963, Nr. 66; ders.: Dreigliederungs-Zeit, Dornach 1978; Schöffler 1987; Plato, B. v. [Hrsg.]: Anthroposophie im 20. Jahrhundert, Dornach 2003.
Abkürzungen: siehe hier
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